Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Bosdorf, gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Rahmen der Leistungen, die das Ingenieurbüro Bosdorf, gegenüber dem Auftrageber erbringt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden anfallenden Lieferungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Ingenieurbüro Bosdorf, schließt diesbezügliche Verträge bzw. nimmt diesbezüglich Aufträge nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Die Verpflichtungen vom Ingenieurbüro Bosdorf, richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von Ingenieurbüro Bosdorf, angenommen Auftrages oder einer vom Ingenieurbüro Bosdorf, ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen „allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingen“ in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2. Leistungsumfang
Gegenstand der Leistungen von Ingenieurbüro Bosdorf, ist hauptsächlich die EDV Beratung im Bereich Konflikt- und Problem-Lösung sowie Vorbeugung durch die Anwendung von Hard- und Software. Die Firma Ingenieurbüro Bosdorf, versteht sich hauptsächlich als vor-Ort-Dienstleister für Betriebs- und Netzwerksysteme auf der Basis von MS-Windows (eingetragene und geschützte Warenzeichen der Microsoft-Corp.!), und darauf lauffähigen Applikationen. Darüber hinaus und immer nach Absprache mit dem Auftrageber übernimmt die Firma Ingenieurbüro Bosdorf, auch die Installation sowie Anpassung und Aufbereitung von Hard- und Software, Low-Level Datenrestauration für FAT und NTFS partitionierte Systeme, Passwortrettung, Dokumentenrettung, Reparatur und Umrüstung von Hardware, Systempflege für Privatpersonen und mittelständische Unternehmen, Datensicherung, Erstellung und Pflege von Webauftritten. Die Lieferung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV Hardware im erw. Sinne sowie verbundener oder sonstiger Software) erfolgt nach verbindlichem Auftragseingang inklusive Vorführung und Einweisung vor Ort. Ingenieurbüro Bosdorf, behält sich das Recht vor die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.
3. Preise und Zahlung
a) Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher 19% USt. oder werden ausdrücklich anders ausgewiesen. Maßgebend sind immer die z.Z. gültigen Preislisten bzw. für nicht pauschalisierte Leistungen die jeweils zwischen Auftrageber und Ingenieurbüro Bosdorf, vereinbarten Entgelte.
b) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonto, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
c) Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen. Ergibt sich hieraus ein Betrag, der höher ist als der von 8 % über dem Basiszinssatz, ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass unser Schaden niedriger ist als die Pauschale.
4. Lieferung
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
5. Eigentumsvorbehalt
a)Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Bei Zugriff Dritter – insbesondere der Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Ingenieurbüro Bosdorf hinweisen und diese unverzüglich melden.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Ingenieurbüro Bosdorf berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Ingenieurbüro Bosdorf liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – Rückritt vom Vertrag.
6. Umtausch/Rücknahme
Bei der Fertigung/Lieferung von vereinbarten komplett einsatzfähigen Neugeräten (EDV Hardware im erw. Sinne) ist jeder Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen, dies gilt auch für unsere Software Car Trade und Module. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an dieser Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
7. Gewährleistung/Haftung
Generelle Garantien für eine erfolgreiche Leistung können im Voraus nicht abgegeben werden und sind daher nicht verklagbar.
a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäß vorgenommene Veränderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritter entstanden sind, ist ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Hersteller.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, daß ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
i) Wir übernehmen keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit unserer Analyseberichte und Auswertungen bei Beauftragung einer Hardwarediagnose.
8. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen– ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen oder bei Beauftragung zur Reparatur von EDV-Systemen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur, wenn wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9. Geheimhaltung, Datenschutz, Datenverarbeitung
a) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetztes davon unterrichtet, dass Ingenieurbüro Bosdorf in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogener Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name , Anschrift und Geburtsdatum. Das Geburtsdatum wird zur sicheren Unterscheidung namensgleicher oder ähnlicher Kunden benötigt.
b) Soweit sich Ingenieurbüro Bosdorf Dritter zur Erbringung der angebotene Dienste bedient, ist Ingenieurbüro Bosdorf berechtigt, die Teilnehmerdatenoffen zu legen, wenn dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.
c) Ingenieurbüro Bosdorf steht dafür ein, dass alle Personen, die von Ingenieurbüro Bosdorf mit der Abwicklung der Leistung betraut werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer gültigen Fassung kennen und beachten.
d) Kundenspezifische Daten, Ingenieurbüro Bosdorf oder einem Ihrer Mitarbeiter bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, dies gilt auch für den Upload oder Zustellung von Daten bzw. Dokumenten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
11. Schlussbestimmungen
Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
Aktualisiert (Dienstag, 21. September 2010 um 08:39 Uhr)